D A U P H I N
Sachverständiger für Immobilien- und Bauschadenbewertung

24.05.2023

Wieviel kostet eine Immobilienbewertung oder eine gutachterliche Stellungnahme?

Kostenfaktoren für eine Immobilienbewertung oder gutachterliche Stellungnahme
Die Kosten für eine Immobilienbewertung hängen von der Art der Bewertung, dem Standort der Immobilie, der Komplexität des Bewertungsobjektes und dem Umfang sowie Zweck der Bewertung ab.

Für eine gutachterliche Stellungnahme, zum Beispiel im Fachgebiet der “Bauschadenbewertung”, sind die Kostenfaktoren Art und Adressat der Stellungnahme, Fragestellungen des Gutachtenauftrages sowie Umfang und Komplexität des zu beurteilenden Sachverhalts ausschlaggebend.

Grundlagen für die Honorarermittlung
In Deutschland gibt es keine offizielle oder verbindliche Honorartabelle für Gutachten und Wertermittlungen. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die bislang als Orientierungshilfe für die Honorarberechnung von Sachverständigen in verschiedenen Bereichen herangezogen werden konnte, beinhaltet in der geltenden Fassung die Vorschriften für Sachverständige und Gutachter nicht mehr. Die bis 2019 in Teil IV „Gutachten und Wertermittlungen“ in der Honorarordnung enthaltenen Vorgaben können daher nur einen Hinweis auf den früheren Rechtsstand geben.

Von Verbänden werden Honorarrichtlinien als unverbindliche Empfehlungen für Immobiliensachverständige herausgegeben, zum Beispiel vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (b.v.s). Diese Empfehlungen können als Grundlage für die Honorarermittlung verwendet werden.

Darüber hinaus kann das “Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG)” herangezogen werden.

Honorar für gerichtlich bestellte Sachverständige
Das Honorar für gerichtlich bestellte Sachverständige wird nach dem JVEG bestimmt.

Honorar für Partei- bzw. Privatgutachten
Für Privatgutachten sind die Honorare frei verhandelbar. Sie können zum Beispiel auf Grundlage des JVEG, durch einen Pauschalpreis oder auf Nachweis tatsächlich erbrachter Leistungen festgelegt werden.

In vielen Fällen richten sich die Kosten nach dem persönlichen Stundensatz des Sachverständigen oder Gutachters. Daneben ist es in der Praxis auch oft üblich, das Honorar für eine Immobilienbewertung vom Marktwert der Immobilie abhängig zu machen.

Allgemeine Honorarangaben
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Aufgabenstellungen ist eine konkrete Aussage zu entstehenden Honoraren in der Regel nicht möglich. Im Allgemeinen liegen die Kosten für eine Marktwertschätzung einer Immobilie in München ab ca. 800 Euro, für eine einfache Immobilienbewertung zwischen 800 und 1.500 Euro, für ein Verkehrswertgutachten zwischen 1.500 und 5.000 Euro und für eine Kaufberatung ab ca. 350 Euro. Die genaue Höhe der Kosten hängt jedoch von den Rahmenbedingungen und der Aufgabenstellung ab.

Honorarauskunft
Die Vergütung erfolgt bei Gerichtsgutachten grundsätzlich als Zeitvergütung und insoweit wertunabhängig auf Basis des JVEG. Das JVEG kann zum Beispiel unter Gesetze im Internet eingesehen werden.

Bei Partei- bzw. Privatgutachten wird in der Regel eine Pauschal- oder eine Zeitvergütung vereinbart. Nach Klärung der Rahmenbedingungen erhält der Kunde ein verbindliches, auf den Einzelfall abgestimmtes Angebot.

Bei Immobilienbewertungen wird zur Erzielung einer höchstmöglichen Kostentransparenz und Budgetsicherheit für den Kunden eine wertunabhängige Honorierung in Form eines Pauschalpreises bevorzugt.

Bitte senden Sie Ihre konkrete Anfrage unter “Ihre Anfrage” als Grundlage für ein persönliches Angebot.

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Admin - 13:23 @ Aktuelles, Immobilienbewertung, Bauschadenbewertung, Kaufberatung, Baubegleitung | Kommentar hinzufügen

10.04.2023

Was versteht man unter “Bauschadenbewertung”?

Bauschadenbewertung
Bei einer Bauschadenbewertung werden Schäden an Gebäuden und anderen Bauwerken erkannt und beurteilt. Die Ursachen für die Schäden werden analysiert und bewertet.

Bauschaden
Ein Bauschaden ist eine Beeinträchtigung der Funktion und/oder des Wertes und/oder eine wertmindernde Veränderung am Bauwerk, die unter normalen Umständen nicht zu erwarten wäre. Bauschäden werden auch als Verschlechterung des Zustandes eines Bauwerkes durch ein schädigendes Ereignis definiert.

Ursachen von Bauschäden
Bauschäden können aus Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehlern entstehen. Darüber hinaus kann unterlassene Instandhaltung oder Modernisierung eine Ursache von Bauschäden sein. Ebenso gibt es Schäden durch Nutzung, aus Überbeanspruchung, aus Umwelteinflüssen oder Schadstoff- oder Gewalteinwirkung. Sie können auch aus der Kombination mehrerer der genannten Faktoren entstehen.

Folgen von Bauschäden
Optische Beeinträchtigungen, Einschränkungen der Nutzung oder die Gefahr für Leib und Leben sind mögliche Folgen eines Bauschadens.

Hinweis zu Baumängeln
Ein Baumangel liegt vor, wenn der “Ist-Zustand“ eines Bauwerks oder Bauteils in negativer Weise vom vertraglich geschuldeten “Soll-Zustand“ abweicht. Nicht jeder Baumangel führt zwangsläufig zu einem Bauschaden.
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Admin - 15:19 @ Bauschadenbewertung | Kommentar hinzufügen

15.03.2023

Was versteht man unter “Immobilienbewertung”?

Eine Immobilienbewertung ist eine Schätzung des Werts einer Immobilie, die mit verschiedenen Verfahren durchgeführt wird.

Wertbegriffe
Der Grund für eine Immobilienbewertung ist, den Wert einer Immobilie für einen definierten Zweck zu bestimmen, zum Beispiel für den Kauf oder Verkauf, für Finanzierungszwecke, für Versicherungen oder für steuerliche Zwecke.

Je nach Anlass der Wertermittlung werden unterschiedliche Wertbegriffe verwendet, zum Beispiel

- gemeiner Wert, Einheitswert, Teilwert, Grundbesitzwert, Bedarfswert als Wertbegriffe aus dem Steuerrecht,
- Markt- bzw. Verkehrswert als Wertbegriff im Städtebau (z. B. für Entschädigungen) und als Grundlage für private Vermögensdispositionen,
- Beleihungswert als Wertbegriff in der Kreditwirtschaft und Versicherungswert als Wertbegriff bei der (Sach-)Versicherung.

Verfahren
Zu den anzuwendenden Verfahren für eine Immobilienbewertung gehört zum Beispiel das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren.

Die Wertbegriffe und die anzuwendenden Verfahren zu ihrer Ermittlung unterliegen weitgehend gesetzlichen Normen und Vorgaben.

Die Immobilienbewertung basiert auf verschiedenen Faktoren, zum Beispiel der Lage der Immobilie, der Größe und Ausstattung, dem Alter und Zustand der Immobilie, sowie auf vergleichbaren Verkäufen ähnlicher Immobilien in der näheren Umgebung.

Eine professionelle Immobilienbewertung wird in der Regel von einem Sachverständigen oder Gutachter durchgeführt, der über entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügt.
Sichtweisen bei Bewertungen.jpg

Admin - 09:35 @ Immobilienbewertung | Kommentar hinzufügen




 
 
 
 
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